Mit der Verabschiedung des Kassengesetzes am 15.12.2016 und 16.12.2016 wurde z.B. die Möglichkeit einer Kassennachschau auf den 1.1.2018 vorgezogen. Bitte beachten Sie, dass in den nachfolgenden Artikeln andere Fristen und Termine stehen können, die zum Zeitpunkt des Erscheinens richtig waren und sich aktuell geändert haben. Fragen Sie immer Ihren Steuerberater, bevor Sie Entscheidungen treffen.
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